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Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus - § 7b EStG

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestags zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage geht ursprünglich auf die Bundesregierung zurück. Der Bundesrat hatte am 19.10.2018 dazu Stellung genommen und dabei vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Er bat deshalb zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 €/qm Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.

Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.

Nach ursprünglicher Planung sollte der Bundesrat Mitte Dezember 2018 der vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zustimmen. Doch dann wurde das Gesetz kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundesrats abgesetzt und auch in der Bundesratssitzung am 15.2.2019 nicht behandelt.

Kern der Gesetzesinitiative ist die befristete Sonderabschreibung mittels eines § 7b EStG n. F., der die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen mit einer Sonderabschreibung von jeweils bis zu 5 % (innerhalb vorgegebener Fördergrenzen) in den ersten vier Jahren fördern soll. Da der Bundesrat den Tagesordnungspunkt nur abgesetzt, aber nicht abgelehnt hat, wurde kein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Stattdessen kann die Zustimmung bei einer späteren Bundesratssitzung nachgeholt werden. Die weiteren Entwicklungen werden sich im Frühjahr 2019 erweisen.


"JStG 2018" | Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets kommt (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. Inhalte des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind u. a. (vormals JStG 2018):


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