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Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus - § 7b EStG
Der Bundesrat hat am 14.12.2018 kurzfristig den Gesetzesbeschluss des Bundestags zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der Tagesordnung abgesetzt. Die Vorlage geht ursprünglich auf die Bundesregierung zurück. Der Bundesrat hatte am 19.10.2018 dazu Stellung genommen und dabei vor allem eine fehlende Begrenzung der Miethöhe bemängelt. Er bat deshalb zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen. Außerdem hatte der Bundesrat kritisiert, dass die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3.000 €/qm Wohnfläche allein nicht ausreicht, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit nicht beendet. Theoretisch kann der Gesetzesbeschluss auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung auf eine der nächsten Tagesordnungen des Bundesrates gesetzt werden. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft zu treten.
Nach ursprünglicher Planung sollte der Bundesrat Mitte Dezember 2018 der vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossenen Sonderabschreibung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zustimmen. Doch dann wurde das Gesetz kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundesrats abgesetzt und auch in der Bundesratssitzung am 15.2.2019 nicht behandelt.
Kern der Gesetzesinitiative ist die befristete Sonderabschreibung mittels eines § 7b EStG n. F., der die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen mit einer Sonderabschreibung von jeweils bis zu 5 % (innerhalb vorgegebener Fördergrenzen) in den ersten vier Jahren fördern soll. Da der Bundesrat den Tagesordnungspunkt nur abgesetzt, aber nicht abgelehnt hat, wurde kein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Stattdessen kann die Zustimmung bei einer späteren Bundesratssitzung nachgeholt werden. Die weiteren Entwicklungen werden sich im Frühjahr 2019 erweisen.
"JStG 2018" | Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets kommt (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 23.11.2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte. Inhalte des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sind u. a. (vormals JStG 2018):
- Internet-Marktplätze haften für Händler:
Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – z. B. Amazon oder Ebay – für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln. - Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge:
Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit 1 % des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018und vor dem 1.1.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 %. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. - Steuerfreies Jobticket für Pendler:
Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag. - Steuerfreie Privatnutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads
Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. - Eigentlich ein Jahressteuergesetz:
Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u. a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
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